DATENCHECK – Diese Verkaufsfassung ist noch nicht freigegeben. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben.
DATENCHECK wird für die Veröffentlichung vorbereitet. Die Bestellung, der Versand und die Annahme echter Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Bitte derzeit keine echten Personendaten eingeben.
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SCHRITT 1 VON 6 · IHR ANLIEGEN

Was belastet Sie gerade?

Wählen Sie Ihr Anliegen – wir zeigen Ihnen die passenden Möglichkeiten.

01 Anliegen wählen02 Stelle auswählen03 Antrag erhalten

So funktioniert DATENCHECK

◉1. Situation auswählen

Wählen Sie das Anliegen, das Sie beschäftigt.

▥2. Zuständige Stelle wählen

Wir zeigen Ihnen mögliche Empfänger.

✓3. Antrag erhalten

Erhalten Sie einen vorbereiteten Entwurf zur Kontrolle.

Was DATENCHECK für Sie vorbereitet

▤AuskunftGespeicherte Daten
◷SpeicherdauerFristen erfragen
✎BerichtigungFehler korrigieren
⌫Löschung oder WiderspruchAntrag vorbereiten
Wien, Österreich
✓Für Menschen in Österreich
RATGEBER · FÜR ÖSTERREICH

Was tun, wenn Daten Probleme machen?

Konkrete nächste Schritte, kostenlose offizielle Auskunftswege und Informationen zu Speicherdauer, Berichtigung oder Löschung.

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Kredit abgelehnt?Daten bei der Bank prüfen Wann wird ein Eintrag gelöscht?Speicherdauer erfragen Privatkonkurs beendet?Gericht und Auskunfteien trennen Handyvertrag verweigert?Datenquellen überprüfen

Ratgeber sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die gesetzlichen Datenschutzrechte sind grundsätzlich kostenlos.

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Privater ServiceUnabhängige Formularvorbereitung

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Keine RechtsberatungKeine anwaltliche Vertretung

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Keine BehördeKeine staatliche Verbindung

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Keine ErfolgsgarantieEntscheidung liegt beim Empfänger

Über DATENCHECK: unser Service und seine Grenzen
ÖSTERREICH · PRIVATER SERVICE

Klare Hilfe bei der Vorbereitung. Keine falschen Versprechen.

DATENCHECK unterstützt bei der technischen Zusammenstellung von Anfragen zu personenbezogenen Daten. Wir sind keine staatliche Stelle und ersetzen keine Rechtsberatung.

Was wir anbieten

Orientierung zu üblichen Auskunftswegen, Auswahl möglicher Empfänger sowie Vorbereitung standardisierter Anfrage- und Formularentwürfe.

Was wir nicht zusagen

Keine Vertretung vor Gericht oder Behörden, keine verbindliche Rechtsprüfung, keine garantierte Löschung und keine Zusage einer Kredit- oder Vertragsbewilligung.

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Ihre gesetzlichen Betroffenenrechte können Sie grundsätzlich selbst und ohne DATENCHECK ausüben. Kostenfreie amtliche Muster der österreichischen Datenschutzbehörde ansehen. Die optional kostenpflichtige Leistung von DATENCHECK betrifft ausschließlich die angebotene Formularvorbereitung.

Häufige Fragen zu Ihren Datenrechten anzeigen
WICHTIG ZU WISSEN

Sie müssen keinen Eintrag kennen, um Auskunft anzufordern.

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO kann grundsätzlich ohne Begründung ausgeübt werden. Sie erfahren damit, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Erst anhand der Antwort lässt sich sinnvoll prüfen, ob ein Eintrag falsch, unvollständig oder unter gesetzlichen Voraussetzungen zu löschen ist.

Was kann ich von KSV oder CRIF erfahren?

Soweit vorhanden: personenbezogene Bonitäts- und Zahlungsdaten, verfügbare Quellen, Speicherfristen und Empfänger. Ein bezahlter Behörden-InfoPass ist nicht dasselbe wie Ihre grundsätzlich kostenfreie Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO.

Kann die Bank den Ablehnungsgrund erklären?

Sie können Ihre personenbezogenen Antrags- und Bewertungsdaten anfordern. Bei einschlägigen rein automatisierten Entscheidungen bestehen zusätzliche Informations- und Prüfungsrechte. Ein allgemeines Recht auf jede interne Kreditentscheidung besteht nicht.

Kann ich alte Daten einfach löschen lassen?

Alte Daten sind nicht automatisch rechtswidrig. Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung nach Art. 17 DSGVO und Widerspruch oder Einschränkung haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Kann ich die Datenweitergabe verbieten?

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen und die tatsächlich identifizierbaren Empfänger verlangen. Eine pauschale Sperre jeder künftig rechtmäßigen Bonitätsauskunft ist nicht garantiert.

Was kostet das Recht auf Auskunft?

Die eigene Auskunft ist grundsätzlich ein gesetzliches, zunächst unentgeltliches Recht. DATENCHECK bietet als zusätzliche kostenpflichtige Leistung die technische Orientierung, Empfängerzuordnung und Formularerstellung an. Aktuell sind Bestellungen und Zahlungen noch nicht freigegeben. Bitte verwenden Sie bis zur Freigabe keine echten personenbezogenen Daten.

Amtliche Informationen: Österreichische Datenschutzbehörde · KSV1870 · CRIF